Es gelten die "Besonderen Bestimmungen" des VSR im Verbandsgebiet für Reitpferderennen (inkusive Ponyrennen) in der 4. überarbeiteten Verfassung vom 1. Januar 2007.
Auszug aus den Besonderen Bestimmungen des Verband Südwestdeutscher Rennvereine e.V. (VSR) Start- u. Meldebedingungen des Bundeslandes Saarland für den Junior-CUP (in der 4. überarbeiteten Fassung vom 1. Jan. 2007)
PPFERDE
- Startberechtigt sind 2-jährige und ältere Großpferde aller Rassen, Halb- und Vollblüter, die seit dem 01. Januar 2009 auf keiner Trainingsliste eines vom Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. (DVR) oder des Deutschen Rennvereins für Arabische Vollblüter e.V. (DRAV) lizenzierten Berufs- oder Besitzertrainer stehen.
- Dies gilt ebenso für Pferde anderer Länder nach deren Dachorganisation.
- Die Rennen werden ohne Gewichtsausgleich gelaufen und stehen unter der Aufsicht des VSR.
- Die Starterzahl ist auf 10 Pferde begrenzt.
- Die Ausschreibung für einen Junior-Cup Südwest-Wertungslauf muss von der jeweiligen Landeskommission genehmigt sein.
REITER
- Zugelassen sind EU-Reiter/innen, die im laufenden Kalenderjahr das 14. Lebensjahr vollenden und älter ohne Begrenzung. Mitglied in einem Renn- oder Reitverein sind, FN-Reitausweis erwünscht bzw. eine VSR-Rennreiter-Lerhgangs-Urkunde, eine schriftliche Bestätigung eines lizenzierten Berufs- oder Besitzertrainer oder FN-Reitlehrers über hinreichende Reitfertigkeit, eine Unfallversicherung nachweisen können, sowie aktive oder ehemalige lizenzierte Amateur-Rennreiter/innen, Rennreiter/ - innen und Auszubildende, die noch kein DVR- oder DRVA Galopprennen bei Nennungschluß des jeweiligen Rennens gewonnen haben.
PUNKTEWERTUNG
- Die Wertungsläufe werden nach einer Punktewertung 5 - 3 - 2 - 1 ausgetragen. In die Punktewertung fallen jedoch nur die Reiter/innen, die im laufenden Kalenderjahr höchstens das 18. Lebensjahr vollenden. Nach dem letzten Wertungslauf werden folgende Geldpreise ausgegeben.
- Der Punktbeste 300,00 €,
- der zweitbeste 200,00 €,
- der drittbeste 150,00 €
- der viertbeste 100,00 €
- der fünftbeste 50,00 €
NENNUNG / STARTERANGABE
- Die Nennung und die Staterangabe hat schriftlich unter Beachtung des Nennungsschlusses zu erfolgen, und ist durch das jeweilige Meldeformular an die unten angegebenen Adresse zu reichten. Gehen mehr Starterangaben als startberechtigte Pferde ein, erhalten die Pferde der Reiter/innen bis zum vollendeten 18. lebensjahr feste Startberechtigungen.
Meldeformulare für eine Teilnahme und weitere Informationen
DOTIERUNG, EINSATZ, EHRENPREISE, TRANSPORTKOSTENSZUSCHUSS
- Ehrenpreis dem Siegerr und fünf Platzgelder 650,00 (280,140,100,70,60) gem. den Richtlienien des DVR.
- Alle unplatzierten Pferde erhalten bei einer Gesamtdotierung von 650,00 € je Rennen eine Transportkostenzuschuss mit folgender Staffelung: bei einem Anfahrtsweg bis 100 km: 15,00 € ab 100 - 150 km: 20,00 € 150 - 250 km: 30,00 € 250 - 350 km: 40,00 € und über 350 km: 50,00 €
- Der Einsatz beträgt pro Rennen und Pferd 15,00 €