Es gelten die "Besonderen Bestimmungen" des VSR im Verbandsgebiet für Reitpferderennen (inkusive Ponyrennen) in der 4. überarbeiteten Verfassung vom 1. Januar 2007.

Auszug aus den Besonderen Bestimmungen des Verband Südwestdeutscher Rennvereine e.V. (VSR) Start- u. Meldebedingungen des Bundeslandes Saarland für den Junior-CUP  (in der 4. überarbeiteten Fassung vom 1. Jan. 2007)

PPFERDE

  1. Startberechtigt sind 2-jährige und ältere Großpferde aller Rassen, Halb- und Vollblüter, die seit dem 01. Januar 2009 auf keiner Trainingsliste eines vom Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. (DVR) oder des Deutschen Rennvereins für Arabische Vollblüter e.V. (DRAV) lizenzierten Berufs- oder Besitzertrainer stehen.
  2. Dies gilt ebenso für Pferde anderer Länder nach deren Dachorganisation.
  3. Die Rennen werden ohne Gewichtsausgleich gelaufen und stehen unter der Aufsicht des VSR.
  4. Die Starterzahl ist auf 10 Pferde begrenzt.
  5. Die Ausschreibung für einen Junior-Cup Südwest-Wertungslauf muss von der jeweiligen Landeskommission genehmigt sein.

REITER

PUNKTEWERTUNG

NENNUNG / STARTERANGABE

Meldeformulare für eine Teilnahme und weitere Informationen

DOTIERUNG, EINSATZ, EHRENPREISE, TRANSPORTKOSTENSZUSCHUSS